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Ausgabe
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Editorial
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Aktuelles
- Dienstgeberseite der Caritas in Nordrhein-Westfalen begrüßt Tarifabschluss
- Pflegestärkungsgesetz ab 1.1.2015 in Kraft
- Seminarangebot „Gewusst wie! Führen in sozialen Organisationen”
- Medienwettbewerb für junge Leute: „Meine Story mit Gott”
- Caritas-Tarifrunde 2014/2015 auch in Bayern abgeschlossen
- 22. Kursangebot „Systemische Beratung” mit Anerkennung der DGSF in Frankfurt
- Wechsel im Vorsitz der Zentralen Schlichtungsstelle beim Deutschen Caritasverband
- Seminarangebot „Führungskraft schöpfen – überprüfen, was trägt”
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Aus der Kommissionsarbeit
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Arbeitsrecht
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Blick ins Sozialrecht
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Aktuelle Rechtsprechung
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Tagungsbericht
Ausgabe 6_2014, Startseite 201
Dr.
Florian
Bauckhage-Hoffer
, Rechtsanwalt
, Berlin
Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.08.2014 enthält u. a. zwei wesentliche Regelungsbestandteile, die auf den ersten Blick keine besonderen Berührungspunkte miteinander haben. Die Rede ist einerseits vom Mindestlohngesetz (MiLoG), durch das ab dem 01.01.2015 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn i. H. v. 8,50 € brutto pro Zeitstunde eingeführt wird. Die Rede ist andererseits von den Änderungen des Tarifvertragsgesetzes (TVG), namentlich von den neuen Regelungen im Hinblick auf die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Bei genauerer Betrachtung hängen Mindestlohn und Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen enger zusammen, als man auf den ersten Blick annehmen könnte. Dies gilt insbesondere für die Pflegebranche, die nicht nur vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn betroffen sein wird, sondern für die seit einigen Jahren ein besonderer Branchenmindestlohn gilt. Der folgende Beitrag soll diese Berührungspunkte beleuchten.