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Ausgabe
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Editorial
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Aktuelles
- Dienstgeberseite der Caritas in Nordrhein-Westfalen begrüßt Tarifabschluss
- Pflegestärkungsgesetz ab 1.1.2015 in Kraft
- Seminarangebot „Gewusst wie! Führen in sozialen Organisationen”
- Medienwettbewerb für junge Leute: „Meine Story mit Gott”
- Caritas-Tarifrunde 2014/2015 auch in Bayern abgeschlossen
- 22. Kursangebot „Systemische Beratung” mit Anerkennung der DGSF in Frankfurt
- Wechsel im Vorsitz der Zentralen Schlichtungsstelle beim Deutschen Caritasverband
- Seminarangebot „Führungskraft schöpfen – überprüfen, was trägt”
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Aus der Kommissionsarbeit
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Tagungsbericht
Ausgabe 6_2014, Startseite 193
Prof. Dr.
Gregor
Thüsing
LL.M.
, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Zur Reichweite des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen bei der Festlegung von Loyalitätspflichten für ihre Beschäftigten
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12) bestätigt, dass es Sache der Kirche, nicht aber der staatlichen Gerichte ist, im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts aus ihren religiösen Überzeugungen heraus selbst festzulegen, welche Loyalitätserwartungen sie an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt und welches Gewicht einem schweren Loyalitätsverstoß zukommt. Der folgende Beitrag untersucht die Reichweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bei der Festlegung von Loyalitätspflichten für ihre Beschäftigten nach der Entscheidung des BVerfG vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12).