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Ausgabe
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Editorial
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Aktuelles
- RK Nord schließt Ärzte-Tarifrunde ab
- Dr. Heiner Koch neuer Erzbischof von Berlin
- AcU-Fachtagung 2015: Caritative Unternehmen – Anforderungen an ein katholisches Profil
- RK Baden-Württemberg beschließt neue Ärztevergütung
- Auszeichnung für Bischöfliche Studienstiftung Cusanuswerk
- Kurshinweis: Systemische Therapie/Familientherapie mit DGSF-Anerkennung
- Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst
- Policy Paper zum kirchlichen Arbeitsrecht
- Enzyklika LAUDATO SI‘ von Papst Franziskus
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Aus der Kommissionsarbeit
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Arbeitsrecht
- Novellierte Fassung der Grundordnung
- Die Rechtsprechung von BVerfG, BAG und BSG mit Relevanz für kirchliche Arbeitsverhältnisse im Jahr 2014
- Das Überwachungsrecht der kollektiven Interessenvertretung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement im staatlichen und kirchlichen Bereich
- Koalitionsmäßige Beteiligung von Dienstgebern in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas – ein Zwischenruf
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Unternehmerische Belange
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Blick ins Steuerrecht
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Aktuelle Rechtsprechung
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Rezensionen
Ausgabe 3_2015, Startseite 73
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V. hat auf ihrer Sitzung am 26.03.2015 die Einführung einer neuen Anlage 21a zu den AVR für Lehrende in der Altenpflege sowie dem Gesundheits- und Sozialwesen, die Änderung der Vergütung von Mitarbeitenden in Fahrdiensten in Anlage 23 zu den AVR sowie die Vergütungserhöhung für Ärzte in Anlage 30 zu den AVR beschlossen. Diese stehen noch unter dem Vorbehalt ihrer Inkraftsetzung durch die jeweiligen Diözesanbischöfe.