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Ausgabe
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Editorial
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Aktuelles
- RK Nord schließt Ärzte-Tarifrunde ab
- Dr. Heiner Koch neuer Erzbischof von Berlin
- AcU-Fachtagung 2015: Caritative Unternehmen – Anforderungen an ein katholisches Profil
- RK Baden-Württemberg beschließt neue Ärztevergütung
- Auszeichnung für Bischöfliche Studienstiftung Cusanuswerk
- Kurshinweis: Systemische Therapie/Familientherapie mit DGSF-Anerkennung
- Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst
- Policy Paper zum kirchlichen Arbeitsrecht
- Enzyklika LAUDATO SI‘ von Papst Franziskus
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Aus der Kommissionsarbeit
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Arbeitsrecht
- Novellierte Fassung der Grundordnung
- Die Rechtsprechung von BVerfG, BAG und BSG mit Relevanz für kirchliche Arbeitsverhältnisse im Jahr 2014
- Das Überwachungsrecht der kollektiven Interessenvertretung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement im staatlichen und kirchlichen Bereich
- Koalitionsmäßige Beteiligung von Dienstgebern in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas – ein Zwischenruf
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Unternehmerische Belange
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Blick ins Steuerrecht
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Aktuelle Rechtsprechung
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Rezensionen
Ausgabe 3_2015, Startseite II
RK Baden-Württemberg beschließt neue Ärztevergütung
In ihrer Sitzung am 20.5.2015 in Karlsruhe beschloss die RK Baden-Württemberg eine Tarifsteigerung für die Ärztinnen und Ärzte nach Anlage 30 zu den AVR. Nachdem die Bundeskommission im März 2015 die mittleren Werte für die Vergütung des ärztlichen Dienstes festgelegt hatte, erfolgte in dieser darauffolgenden Sitzung der RK Baden-Württemberg die Festlegung der Entgelte. Die RK Baden-Württemberg hat die von der Bundeskommission beschlossenen mittleren Werte für Baden-Württemberg hinsichtlich Höhe und Wirkung unverändert beschlossen. Damit erhöhen sich die Tabellenentgelte in Baden-Württemberg mit Wirkung vom 1.1.2015 um 2,2 % und ab dem 1.12.2015 um weitere 1,9 %. Entsprechend wurden die Bereitschaftsdienstentgelte in der neuen Struktur mit Wirkung ab 1.6.2015 und deren Erhöhung um 1,9 % mit Wirkung ab 1.12.2015 geregelt.