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Rezension

Elke Gundel
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
in der letzten Zeit hat der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland (KGH.EKD) mehrere Entscheidungen getroffen, bei denen er echte Rechtsfortbildung betrieben hat, die keine Stütze mehr im Wortlaut des MVG.EKD findet, etwa dass im Fall der Eilbedürftigkeit einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme der Dienstgeber nicht nur die Eilbedürftigkeit gegenüber der Mitarbeitervertretung begründen, sondern zudem ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Kirchengericht einleiten muss, um eine Maßnahme vorläufig durchführen zu können. Weiterhin hat der KGH.EKD zugunsten der Mitarbeitervertretung ein Einsichtsrecht in Bruttolohnlisten entwickelt, obwohl das MVG.EKD ein solches – anders als das BetrVG – nicht kennt. Dr. Utz Andelewski und Dr. Christopher Wiencke gehen vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob Kirchengerichten die Kompetenz zur Rechtsfortbildung zusteht.
Der 6. Senat des BAG hatte sich jüngst mit den Zuständigkeiten der AK-Ordnung der Caritas in deren alten Fassung auseinanderzusetzen. Das wirft – auch vor dem Hintergrund der jüngsten Reform der AK-Ordnung – grundsätzliche Fragen zur Zuständigkeit in Vergütungsfragen von Bundeskommission und Regionalkommissionen auf, die Prof. Dr. Steffen Klumpp in seinem Beitrag zu den Zuständigkeitsregelungen der AK-Ordnung der Caritas in Vergütungsfragen umfassend beleuchtet.
Neue Spielregeln für variable Entgeltbestandteile bei der Elterngeldberechnung stellt Tore Bergmann vor. Ob schwankende Vergütungen für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit oder Bereitschaftsdienste, Umsatz- und Erfolgsbeteiligungen oder Einmalzahlungen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgelder: Variable Entgeltbestandteile verschiedenster Art sind aus der betrieblichen Praxis trotz der für sie geltenden unterschiedlichen Besonderheiten im Lohnsteuerabzugsverfahren und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr wegzudenken. Für ihre Behandlung bei der Berechnung des Elterngelds hatte das BSG entgegen der vom Gesetzgeber beabsichtigten Anknüpfung an das Steuerrecht zunächst zusätzlich elterngeldspezifische Regeln entwickelt. In mehreren neuen Urteilen gibt das BSG diese Rechtsprechung nunmehr auf und fordert eine strenge Akzessorietät von Elterngeld- und Einkommensteuerrecht.
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Elke Gundel
Elke Gundel