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Ausgabe
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Aktuelles
- 2. Symposion der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht
- Neuer Offizial des Paderborner Erzbischofs
- Kündigung wegen Kirchenaustritts
- Aktueller Tarifvergleich im Dritten Weg
- Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung
- Pilot-Tarifabschluss der Metall- und Elektro-Industrie in Bayern
- Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers
- Neuer Mindestlohn für Maler und Lackierer ab Mai 2013
- Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU)
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Aus der Kommissionsarbeit
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Arbeitsrecht
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Blick in andere Tarifbereiche
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Rechtsprechung

Elke Gundel
Schriftleitung
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die weitaus meisten kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in einem
privatrechtlich geregelten Arbeitsrechtsverhältnis mit der Kirche oder mit
ihren Einrichtungen. Es gilt das staatlich normierte Arbeitsrecht mit
Besonderheiten, die sich aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gemäß
Art.
140
GG
i. V. m. Art. 137
WRV ergeben.Diese Besonderheiten werden durch die geistliche Prägung des Dienstes bestimmt.
Dabei ist der Begriff der Dienstgemeinschaft im kirchlichen Arbeitsrecht des Dritten
Weges von zentraler Bedeutung. In Art. 1 der katholischen Grundordnung steht
dazu: „Alle in einer Einrichtung der katholischen Kirche Tätigen tragen
durch ihre Arbeit ohne Rücksicht auf die arbeitsrechtliche Stellung gemeinsam
dazu bei, dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche
erfüllen kann.” Problematisch erscheint immer wieder, dass der Begriff
der Dienstgemeinschaft in der Argumentation gerne verwandt wird, aber inhaltlich zu
wenig gefüllt ist. Überlegungen für eine inhaltliche Fassung des
Begriffs der kirchlichen Dienstgemeinschaft nimmt Prof. Dr. Sonja Sailer-Pfister in
einem grundlegenden Beitrag vor.
Doch es bleibt die Frage: Wohin geht die Reise im Dritten Weg? Nach den Urteilen des
Bundesarbeitsgerichts vom 20.11.2012 heißt es, den Dritten Weg
zukunftsfähig weiter zu entwickeln. Prof. Klaus Bepler eröffnet mit seinem
Beitrag zu „Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen” eine
Beitragsreihe verschiedener Autoren, beginnend mit dieser Ausgabe der ZAT. In Heft
3_2013 zeigt Prof. Klaus Bepler anhand der beiden Rechtsstreitigkeiten zur Frage der
Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen von Konflikten in
Einrichtungen des Zweiten und Dritten Weges verschiedenen Betrachtungsweisen auf und
beleuchtet deren Folgen.
In einem weiteren Beitrag fassen Prof. Dr. Georg Annuß und Anna-Maria
Höhlein aus der Fülle der höchstrichterlichen Rechtsprechung wichtige
Entscheidungen mit Blick auf kirchliche Arbeitsverhältnisse im Jahr 2012 kurz
und prägnant zusammen.
In der Rubrik „Blick in andere Tarifbereiche” stellen Dirk Reidelbach
und Dr. Pascal Krimmer die Hintergründe der Tarifrunde sowie die Neuregelungen
des Tarifabschlusses für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen
Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) detailliert dar. Abgerundet wird das
vorliegende Heft – wie immer – durch eine übersichtliche
Darstellung aktueller BAG-Rechtsprechung.
Für Leserinnen und Leser gibt es die ZAT – im
Rahmen eines Abonnements ohne zusätzliche Kosten – im Internet unter
www.zat-online.de. Mit den kommenden Ausgaben aufbauend,
werden Sie hier neben den in der Zeitschrift vorgestellten Inhalten weitere
Informationen rund um das Arbeitsrecht und die Tarifpolitik in Kirche und Caritas
finden. Erforderlich ist lediglich eine Registrierung mit dem im Heft im Editorial
abgedruckten Code.
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geführten Ablauf. Mit dieser Anmeldung kann die ZAT-Datenbank von jedem beliebigen PC, Tablet oder Smartphone ohne
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Wir, Beirat, Schriftleitung und Verlag, wünschen Ihnen, unseren Leserinnen und
Lesern, viele Anregungen durch das Lesen unserer aktuellen Ausgabe der ZAT –
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in Kirche und Caritas. Über
Anmerkungen und Kritik freuen wir uns sehr.
Ihre
Elke Gundel
Elke Gundel